Balance Coach – Katharina Reinhart
§ 1 Allgemeines
Alle Dienstleistungen unterliegen vollständig der nachstehenden Vereinbarung, vorausgesetzt, es wurden keine anderweitigen individuellen Vereinbarungen ergänzt oder abgeändert.
§ 2 Leistungsgegenstand
I. Balance Coach – Katharina Reinhart verpflichtet sich zu einer individuellen Trainings- und Gesundheits-, und Ernährungsberatung.
II. Balance Coach – Katharina Reinhart übt die Tätigkeit als selbständige Tätigkeit aus. Eine Gewerbeanmeldung liegt vor.
III. Die AGB gelten auch für die Nutzer von Trainings- oder Baratungsgutscheinen. Es gilt immer die aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 3 Training
I. Vor Beginn der Beratungs- und Trainingsdienstleistung werden Trainingsinhalte, Beratungsinhalte und –ziele in einem Gespräch mit dem Klienten abgestimmt. Darüber hinaus wird mit dem Klienten Ort und Häufigkeit für Training und Beratung abgestimmt. Dies kann bei Bedarf im Laufe der Dienstleistung durch Balance Coach – Katharina Reinhart in Absprache mit dem Klienten angepasst werden.
II. Die Dauer einer Personal Trainingseinheit kann je nach gewähltem Paket variieren. Kürzere Trainingseinheiten müssen ausdrücklich vereinbart werden. Eine vorzeitige Beendigung der Trainingseinheit durch den Klienten, vor Ablauf der vereinbarten Trainingsdauer, berechtigt nicht zu Kostenrückerstattungen oder Zeitgutschriften. Dies gilt ebenso für Absagen, die kurzfristiger als 8h vor der Trainings- oder Beratungseinheit erfolgen.
III. Balance Coach – Katharina Reinhart steht im Rahmen der vereinbarten Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen auch außerhalb der Trainingszeiten per Telefon und per E-Mail zur Verfügung. Ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit ist hieraus nicht abzuleiten.
§ 4 Zahlungsbedingungen
I. Balance Coach – Katharina Reinhart stellt die vereinbarte Leistung dem Klienten schriftlich in Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen zu zahlen ist.
II. Die Abrechnung der Trainingseinheiten erfolgt komplett im Voraus.
III. Die aktuelle Preisliste enthält die Kosten für Trainingseinheiten und Beratungsleistungen.
IV. Fahrtkosten sind der aktuellen Preisliste zu entnehmen. In Ausnahmefällen werden sie jedoch nach gesonderter Vereinbarung separat in Rechnung gestellt.
§ 5 Weitere Leistungen
I. Leistungen, die von Partnerdienstleistern (z.B. Physiotherapeuten, Ärzte, etc.) in Anspruch genommen werden, sind nicht im Entgelt für das Personal Training enthalten. Die daraus entstehenden Kosten sind durch den Klienten selbst zu tragen:
II. Kosten, die in Verbindung mit den Wünschen des Klienten entstehen (bspw. Für Sporthallen, Fitnesscenter, Hallenbäder, Sportanlagen, etc.) sind vom Klienten in vollem Umfang zu tragen.
§ 6 Haftung
I. Die Anamnese wird durch Balance Coach – Katharina Reinhart zusammen mit dem Klienten schriftlich dokumentiert und beidseitig unterschrieben. Dies ist zwingend erforderlich um eine Gefährdung der Gesundheit zu verhindern. Als Personal Trainer, Ernährungs- und Gesundheitsberater unterstelle ich mich der Schweigepflicht.
II. Gegenüber dem Klienten schließt Balance Coach – Katharina Reinhart jegliche Haftung für Sach- und/oder Personenschäden aus, die nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung auch etwaiger Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Sowohl vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche sind von der vorstehen Haftungsbeschränkung betroffen.
III. Balance Coach – Katharina Reinhart kann nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Klienten mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks haftbar gemacht werden.
IV. Nimmt der Klient die Leistungen von Partnerdienstleistern oder anderen von Balance Coach – Katharina Reinhart vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies eigenverantwortlich. Balance Coach – Katharina Reinhart übernimmt keine Haftung, Verantwortung oder Gewährleistung für Waren oder Leistungen, die der Klient von diesen erhalten hat.
V. Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
VI. Balance Coach – Katharina Reinhart haftet nicht für allgemeine Risiken (z.B. Verstauchungen, Erkältungen, verschmutzte oder beschädigte Kleidung, etc.), die mit der Ausübung der gewünschten Sportart oder Trainingsweise einhergehen. Daraus entstehende Sach- und Personenschäden sind grundsätzlich selbst zu tragen.
§ 7 Verhinderung
I. Um ein effektives Training zu ermöglichen, bitte ich um pünktlichen Trainingsbeginn. Eventuelle Verspätungen des Klienten bedeuten keinen Anspruch auf eine entsprechende Verlängerung. Balance Coach – Katharina Reinhart ist nicht verpflichtet, den nicht selbst verschuldeten verspäteten Beginn einer Trainingseinheit nachzuholen.
II. Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (z.B. Wetterverhältnisse, Unfall, etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, findet die Trainingseinheit ggf. Indoor statt oder wird nach Absprache verschoben. Die Entscheidung über die Durchführung wird einvernehmlich mit dem Klienten getroffen.
§ 8 Ersatzansprüche
I. Bei einer kurzfristigen Trainingsabsage durch Balance Coach – Katharina Reinhart können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden. Bereits gezahlte Trainingseinheiten werden gutgeschrieben oder auf Wunsch erstattet.
§ 9 Datenschutz
I. Die personenbezogenen Daten der Klienten werden von Balance Coach – Katharina Reinhart gespeichert und ausschließlich zur Erfüllung des vorgenannten Leistungsgegenstands verwendet.
II. Die gespeicherten Daten werden auf Wunsch, spätestens aber 24 Monate nach der letzten gebuchten Trainingseinheit gelöscht.
§ 10 Geheimhaltung
I. Der Klient verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von Balance Coach – Katharina Reinhart Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
II. Balance Coach – Katharina Reinhart hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.
§ 11 Vertragsbeginn und –ende
I. Mit Unterzeichnung des Anamnesebogens und der Haftungsausschlusserklärung gilt der Vertrag zwischen dem Klienten und Balance Coach – Katharina Reinhart als rechtskräftig.
II. Kommt der Klient mit einer Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, so kann Balance Coach – Katharina Reinhart den Vertrag außerordentlich kündigen. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 12 Sonstige Vereinbarungen
I. Beide Parteien erkennen Absprachen und Vereinbarungen zur Buchung von Trainingseinheiten als verbindlich an, sofern diese beiderseits bestätigt wurden. Dies gilt für alle verwendeten Kommunikationsmittel, wie Telefon, Fax oder E-Mail.
II. Sollte bei kurzfristigen Änderungen (z.B. Terminverschiebung, Ort, etc.) einer der Vertragspartner nicht erreichbar sein, gilt die zuletzt getroffene rückbestätigte Vereinbarung.
III. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich keinesfalls negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.
§ 13 Hinweis zu Messverfahren
I. Balance Coach – Katharina Reinhart weist darauf hin, dass eine risikolose Körperfettmessung und elektronische Pulskontrolle nur durchgeführt werden kann, wenn sich keine Implantate mit elektronischen Bauteilen (z.B. Herzschrittmacher) im Körper befinden.
§ 14 Sporttauglichkeit
I. Der Klient versichert, sportgesund zu sein.
II. Der Klient ist verpflichtet, Balance Coach – Katharina Reinhart umgehend über plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen (wie Schwindel, übelkeit, Schmerzen, etc.) vor, während oder nach dem Training zu unterrichten.
III. Nötigenfalls hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er für die sportlichen Aktivitäten eine ärztliche Genehmigung einholt.
§ 15 Schlussbestimmungen
I. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
II. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.